Das mit 1. Jänner 2011 gültige Budgetbegleitgesetz 2011 sieht vor, dass Kursgewinne von Kapitalvermögen (z.B. Aktien, Anleihen, Fondsanteile) und Derivaten (z.B. Zertifikate) der KESt in Höhe von 25 Prozent unterliegen. Der KESt-Abzug wird ab 1. Oktober 2011 erfolgen. Diesbezüglich gilt es zu unterscheiden:
- Automatischer KESt-Abzug für realisierte Kursgewinne aus Aktien und Fondsanteilen, die ab dem 1. Jänner 2011 erworben und nach dem 31. März 2012 veräußert werden
- Automatisierter KESt-Abzug für realisierte Kursgewinne aus Forderungswertpapieren und Derivaten, die ab dem 1. April 2012 erworben und wieder veräußert werden
Die wichtigsten Inhalte des Budgetbegleitgesetzes für Wertpapierveranlagungen:
- Neben Zinsen und Dividenden werden künftig auch Kursgewinne - unabhängig von Behaltedauer oder Beteiligungsausmaß - der KESt in Höhe von 25 Prozent unterliegen
- Die innerhalb eines Jahres erzielten Kursgewinne werden mit realisierten Kursverlusten automatisiert ab 2013 von der depotführenden Bank gegenverrechnet. Eine Steuerveranlagung durch den Anleger beim Finanzamt ist nur mehr in Ausnahmefällen notwendig.
- Abschaffung der 1-jährigen Spekulationsfrist für Wertpapiere
- Abschaffung der KESt-Gutschrift-Lastschrift-Systematik bei Wertpapiertransaktionen (gültig ab 1.4.2012)
- Abschaffung Sonderausgaben für Wohnbauanleihen und junge Aktien (gültig ab 1.1.2011)
Übersicht zur aktuellen Besteuerung nach Wertpapierkategorien im Detail beim Privatanleger:
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NEUE REGELUNGEN FÜR AKTIEN UND FONDS AB 1. JÄNNER 2011 |
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| Aktien | Alte Regelung | Neue Regelung | |
| Dividenden | 25 % KESt | 25 % KESt | |
| Kursgewinne | steuerfrei Ausnahme: Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig |
25 % KESt | |
| Fonds | Alte Regelung | Neue Regelung | |
| INLÄNDISCHE FONDS (Abfrage VÖIG - steuerliche Daten) | |||
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I |
Erträge | 25 % KESt | 25 % KESt |
| Besteuerung der Kursgewinne |
effektiv 5 % der realisierten Aktien-Kursgewinne |
Stufenregelung für thesaurierte realisierte Kursgewinne: |
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| Verlustausgleich | wie neue Regelung |
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| A N L E G E R |
Besteuerung der Veräußerungsgewinne bei Verkauf von Fondsanteilen | steuerfrei Ausnahme: Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig |
25 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten), sofern der Verkauf ab 1.1.2011 und der Verkauf nach dem 31.03.2012 erfolgt. Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt - es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung. |
| AUSLÄNDISCHE FONDS (Abfrage FMA - Zugelassene Fonds in Österreich, Abfrage ÖKB - Daten zu Meldefonds) | |||
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Zusatzinformation |
Steuerrechtliche Kategorisierung: |
Steuerrechtliche Kategorisierung: |
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NEUE REGELUNGEN FÜR ANLEIHEN, ZERTIFIKATE UND DERIVATE AB 1. April 2012 |
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| Anleihen | Alte Regelung | Neue Regelung | |
| Zinsen | 25 % KESt auf Kupon | 25 % KESt auf Kupon keine KESt auf Stückzinsen |
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| Realisierte Kursgewinne | steuerfrei Ausnahme: Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig |
25 % KESt auf realisierte Kursgewinne inkl. Stückzinsen | |
| Wohnbauanleihe | Kupons bis 4 % KESt-frei, Geltendmachung als Sonderausgabe möglich, Kursgewinne steuerfrei Ausnahme: Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig |
Kupons bis 4 % KESt-frei 25 % KESt auf realisierte Kursgewinne Sonderausgabenabzug entfällt bei Erwerb ab 1.1.2011 |
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| Zertifikate | Alte Regelung | Neue Regelung | |
| Zinsen | 25 % KESt auf Kupon | 25 % KESt | |
| Realisierte Kursgewinne | 25 % KESt Ausnahme: keine KESt bei Kursgewinnen unter dem Emissionspreis sowie bei (Turbo-)Zertifikaten mit Hebel größer 5 bei Emission; Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig |
25 % KESt | |
| Optionsscheine | Alte Regelung | Neue Regelung | |
| Realisierte Kursgewinne | steuerfrei Ausnahme: Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig |
25 % KESt | |
ZUSÄTZLICHE REGELUNG FÜR ANLEIHEN, ZERTIFIKATE UND DERIVATE, DIE ZWISCHEN 1. OKTOBER 2011 UND 1. APRIL 2012 GEKAUFT UND VERKAUFT WERDEN
Liegt der Kauf und der Verkauf zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 werden die realisierten Kursgewinne (bei Zertifikaten die realisierten Kursgewinne unter dem Emissionspreis) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
ZUSÄTZLICHE REGELUNG FÜR ANLEIHEN, ZERTIFIKATE UND DERIVATE, DIE ZWISCHEN 1. OKTOBER 2011 UND 1. APRIL 2012 GEKAUFT UND NACH DEM 1. APRIL 2012 VERKAUFT WERDEN
Liegt der Kauf zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 und der Verkauf nach 1. April 2012 werden die realisierten Kursgewinne (bei Zertifikaten die realisierten Kursgewinne unter dem Emissionspreis) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung UNABHÄNGIG VON DER BEHALTEDAUER mit dem Sondersteuersatz von 25 % besteuert. Die 1- jährige Spekulationsfrist verliert ihre Geltung.
Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein!
Worauf sollen Anleger achten:
- Grundsatz: Langfristige Anlagestrategie mit Wertpapieren vor Steueroptimierung
- Eine ausgewogene Mischung von Anlageklassen abgestimmt auf die Risikobereitschaft stellt die wichtigste Säule der Veranlagungsstrategie dar
- Steuerliche Rahmenbedingungen sind wichtig, sollten aber nicht das vordergründige Entscheidungskriterium für den Kunden darstellen.
Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Steuerinformation, die eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen kann. Jegliche Haftung für die Inhalte ist ausgeschlossen
Ihr Kundenbetreuer informiert Sie gerne persönlich.
Kursinfo
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