Informationen über die Konformität von Dienstleistungen gemäß § 14 Abs. 2 BaFG
Erklärung zur Barrierefreiheit
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (z.B. Internet-Banking, Webseite, Selbstbedienungs-Geräte). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.
Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind.
Anforderungen an die Barrierefreiheit
Wir richten uns nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Weiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben („Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt. Wir richten uns nach den WCAG 2.2 Vorgaben mit der Konformitätsstufe AA.
1. Über das Unternehmen
Firma und Anschrift
Firmenwortlaut (im Folgenden „Raiffeisenbank“)
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
Europaplatz 1a, 4020 Linz
Tel: +43 732 6596 0
E-Mail: internet@rlbooe.at
Homepage: http://www.rlbooe.at
FN: 247579 m des Landesgerichtes Linz
2. Über die Dienstleistung
Wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung
Die Raiffeisenbank erbringt Dienstleistungen in sämtlichen Bereichen des Bankgeschäfts. Dazu zählen insbesondere:
- Zahlungsverkehr einschließlich Zahlungskonto
- Debitkarten
- Wertpapiergeschäft
- Kreditgeschäft
Kreditkarten werden durch die Raiffeisenbank nicht ausgegeben. Die Raiffeisenbank tritt diesbezüglich als Vermittler auf.
Weiters erbringt die Raiffeisenbank Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce). Es handelt sich um Dienstleistungen, die wir im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss elektronisch erbringen.
Funktionsweise digitaler Inhalte einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen
Die digitalen Inhalte stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. Darüber hinaus werden die digitalen Anwendungen „Mein ELBA WEB“ und „Mein ELBA APP“ auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software
Für einen reibungslosen Einsatz und größtmögliche Sicherheit von Mein ELBA werden die aktuellsten Browser-Versionen unterstützt. Nähere Informationen zu den unterstützten Browsern finden sie unter raiffeisen.at/browserkonfiguration sowie bei Ihrem:Ihrer Kundenberater:in.
Gesamtpreis
Für die genannten Bankdienstleistungen fallen unterschiedliche Entgelte an. Die Entgelte vereinbart die Raiffeisenbank mit Kund:innen im Vertrag / Preisblatt.
Weitere Steuern oder Kosten
Die an die Raiffeisenbank zu zahlenden Entgelte decken nicht die Entgelte, die Kund:innen an Dritte zu zahlen haben (zB. Entgeltansprüche von Mobilfunkbetreibern).
Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sind je Bankdienstleistung unterschiedlich. Sie werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
Gewährleistungsrecht
Bei der Erbringung einer mangelhaften Leistung durch die Raiffeisenbank haben Kund:innen das Recht, Gewährleistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen geltend zu machen.
Laufzeit und Kündigung des Vertrages
Die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten sind je Bankdienstleistung unterschiedlich. Sie werden im jeweiligen Vertrag mit Kund:innen vereinbart.
Rücktrittsrechte bei Fernabsatzverträgen
Über allfällige Rücktrittsrechte werden Sie rechtzeitig vor dem jeweiligen Vertragsabschluss informiert.
Kundendienst
Die Mitarbeiter:innen der Raiffeisenbank sind stets bemüht, Kund:innen bei sämtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.
Darüber hinaus bietet die Raiffeisenbank eine telefonische Kundenservicierung.
Weiters hat die Raiffeisenbank eine SperrHotline für Karten und Electronic Banking eingerichtet, deren Telefonnummer das Kreditinstitut Kund:innen bekannt gegeben hat und die auf der Internet-Seite raiffeisen.at/sperre-veranlassen abrufbar ist.
3. Barrierefreiheitsanforderungen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen in einem barrierefreien Format
Eine barrierefreie Beschreibung der Dienstleistungen der Raiffeisenbank finden Sie unter raiffeisen.at/barrierefreiheit sowie bei Ihrem:Ihrer Kundenberater:in. Informationsblätter liegen zu folgenden Dienstleistungen vor:
- Zahlungskonten
- Debitkarten
- Wertpapiergeschäft
- Kreditgeschäft
- Kreditkarten
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung unserer Dienstleistungen erforderlich sind, werden Kund:innen bei Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen:
Die Raiffeisenbank achtet darauf, sämtliche im Barrierefreiheitsgesetzt definierten Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Im Detail bedeutet das:
A. Allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen für alle Dienstleistungen
1. Gewährleistung der Barrierefreiheit der zur Erbringung der Dienstleistung verwendeten Produkte
Sollte die Raiffeisenbank im Rahmen der Dienstleistungserbringung Produkte verwenden, werden barrierefreie Produkte eingesetzt. Dies gilt insbesondere für Selbstbedienungsterminals, die die Bank ab dem 28. Juni 2025 erstmalig zum Angebot oder zur Erbringung von Dienstleistungen einsetzt.
Informationen über die bauliche Umwelt unserer jeweiligen Bankfilialen finden Sie unter raiffeisen.at.
2. Die Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung, (gegebenenfalls) die Bereitstellung von Informationen über deren Verbindung zu diesen Produkten sowie über deren Barrierefreiheitsmerkmale und deren Interoperabilität mit Hilfsmitteln erfolgt folgendermaßen:
- Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt,
Elektronische Informationen darüber, wie die Dienstleistung funktioniert (oben angeführte Informationsblätter), können visuell auf der Webseite eingesehen bzw. über einen Computer mit Screenreader („Bildschirmvorleser“) vorgelesen werden. Informationen auf Papier liest der:die Kundenbetreuer:in gerne vor bzw. werden sie Kund:innen bei Bedarf auch elektronisch (zur Nutzung eines Screenreaders) zugesandt.
- sie werden in verständlicher Weise dargestellt,
Die Raiffeisenbankgruppe stellt die Informationen in einfacher Sprache sowie in einer klaren Inhaltsstruktur dar. Fachbegriffe, Abkürzungen und ungewöhnliche Ausdrücke werden erklärt.
- sie werden den Nutzer:innen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können,
Informationen werden über mindestens zwei Sinneskanäle dargestellt. Bei Anleitungsvideos gibt es Untertitel. Die Darstellung in Textform unterstützt einen Screenreader.
Informationen werden mit vergrößerter Schriftgröße und ausreichendem Kontrast dargestellt. Sie sind hinsichtlich der Größe anpassbar.
- der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzer:innen in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können,
Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt. Dieser kann gelesen oder über assistive Systeme wahrgenommen werden.
Damit ist er beispielsweise visuell am Computerbildschirm einsehbar, über Screenreader vorlesbar, über Brailledrucker ausdruckbar oder über eine Braillezeile (Ausgabegerät das Texte in Brailleschrift darstellt) ertastbar.
- sie werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt,
Der Informationstext hat eine leicht lesbare Schriftgröße und Schriftform mit ausreichend Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Abständen. Er hat ausreichend Kontrast und ist hinsichtlich der Größe anpassbar.
- es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht- Text-Inhalten enthalten sind, und
Für Bilder und Grafiken existieren aussagekräftige und gleichwertige Textalternativen.
Schaubilder (Informative Grafiken) sind durch eine Textbeschreibung, in der die wichtigsten Elemente genannt oder zentrale Vorgänge beschrieben werden, ergänzt.
- die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Die für die Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden barrierefrei bereitgestellt. Wir richten uns dabei nach den technischen Vorgaben des europäischen Standards EN 301 549, bzw. nach der Richtlinie für barrierefreie Web-Inhalte WCAG 2.2., Konformitätsstufe AA.
3. Websites einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, müssen auf kohärente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Die Raiffeisenbank richtet sich bei der technischen Umsetzung nach dem europäischen Standard EN 301 549 bzw. nach der Richtlinie für barrierefreie Web-Inhalte WCAG 2.2., Konformitätsstufe AA. Die Grundfunktionalitäten der Websites/ mobilen Anwendungen sind uneingeschränkt zugänglich.
Teile der erweiterten/optionalen Funktionalität, die für die Benutzung der Website/Anwendungen wenig relevant sind, sind für einige wenige Benutzer:innen nicht zugänglich.
Im Detail hat die Raiffeisenbank zur Gewährleistung der Barrierefreiheit in Bezug auf Websites und Online-Anwendungen folgende Maßnahmen getroffen:
- Die Raiffeisenbank gestaltet Websites und Online-Anwendungen derart, dass diese assistive Technologien unterstützen. Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen haben so die Möglichkeit, Inhalte auf den Anwendungen wahrzunehmen und mit ihnen zu interagieren.
- Wir stellen für Nicht-Text-Inhalte eine Textalternative bereit, verwenden Farbe nie als einziges visuelles Mittel um Informationen zu transportieren und setzen immer ausreichend Kontrast ein. Dadurch unterstützen wir die Wahrnehmbarkeit der Online-Anwendungen.
- Zur Optimierung der Bedienbarkeit achten wir darauf, dass alle Funktionalitäten per Tastatur bedienbar sind. Dabei ist die Fokussierung sichtbar und in einer logischen und bedienbaren Reihenfolge anwählbar. Wir achten darauf dass keine Tastaturfallen auftreten. Darüber hinaus achten wir darauf, dass Nutzer:innen genügend Zeit zum Wahrnehmen und bedienen der Online-Anwendungen haben.
- Wir gestalten die Online-Anwendungen verständlich. Dazu setzen wir möglichst konsistente Navigationsmöglichkeiten ein und lösen keine Änderungen des Kontextes bei Eingaben der Nutzer:innen aus. Dadurch werden die Anwendungen vorhersehbarer und verständlicher. Auch helfen wir Nutzer:innen durch unterschiedliche Maßnahmen dabei Fehler bei Interaktionen zu vermeiden und zu korrigieren.
- Wir achten auch auf die Robustheit von Websites und Online-Anwendungen.
- Wir können nicht gewährleisten, dass Inhalte von Dritten auf unserer Website, die von uns weder finanziert oder entwickelt werden noch unserer Kontrolle unterliegen, vollständig barrierefrei sind.
4. Wenn Unterstützungsdienste (Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Einweisungsdienste) verfügbar sind, müssen Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitgestellt werden.
Die Unterstützungsdienste der Raiffeisenbank – wie das telefonisch erreichbare Kundenkontakt Center (KKC) oder die ELBA-Hotline – helfen gerne bei Fragen im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Dienstleistungen und Einsatzmöglichkeiten von unterstützenden Technologien weiter. Diese Informationen werden auch barrierefrei bereitgestellt.
B. Zusätzliche Barrierefreiheitsanforderungen bei Bankdienstleistungen für Verbraucher:innen:
1. Bereitstellung von Identifizierungsmethoden, elektronischen Signaturen, Sicherheit und Zahlungsdiensten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind
Die Identifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste werden – soweit angeboten – barrierefrei bereitgestellt. Sie unterstützen etwa eine Vorlesefunktion, können mit der Tatstatur bedient werden und es besteht ausreichend Zeit zum Lesen. Inhalte werden stets in vorhersehbarer Weise dargestellt und funktionieren in vorhersehbarer Weise.
2. Gewährleistung, dass die Informationen verständlich sind und ihr Schwierigkeitsgrad nicht über dem Sprachniveau B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats liegt.
Bei den Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung, erreichbar unter dem Link raiffeisen/barrierefreiheit, wurde seitens der Raiffeisenbank darauf geachtet, dass diese auf Sprachniveau B2 sind. Auch bei anderen Vertragsdokumenten und weiteren gesetzlichen Informationsblättern wird soweit möglich auf eine verständliche Sprache geachtet.
3. Selbstbedienungsterminals (zB Geldautomaten)
Selbstbedienungsterminals, die wir ab dem 28. Juni 2025 neu einsetzen, erfüllen die Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG.
Derartige Geräte sind unter anderem
- mit Sprachausgabetechnologie ausgestattet,
- ermöglichen die Benutzung von Einzel-Kopfhörern,
- weisen Nutzer:innen über mehr als einen sensorischen Kanal darauf hin, wenn eine zeitlich begrenzte Eingabe erforderlich ist,
- ermöglichen sie die Verlängerung der gegebenen Zeit,
- wenn sie mit Tasten und Bedienelementen ausgestattet sind, sind diese so gestaltet, dass zwischen Tasten und Bedienelementen ausreichender Kontrast besteht und diese taktil erkennbar sind,
- erfordern sie keine Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen, damit das Gerät von Nutzer:innen, die auf entsprechende Funktionen angewiesen sind, eingeschaltet werden kann,
- wenn Audiosignale oder akustische Signale verwendet werden, werden Signale verwendet, die mit auf Unionsebene verfügbaren Hilfsmitteln und Technologien, etwa mit Hörhilfetechnik (zB Hörgeräten, Telefonspulen, Cochlea-Implantaten und technischen Hörhilfen), kompatibel sind.
C. Zusätzliche Barrierefreiheitsanforderungen bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce):
Die Barrierefreiheitsmerkmale der angebotenen Dienstleistungen und Produkte finden Kund:innen in Punkt 3. A. 3. dieser Konformitätserklärung. Darüber hinaus gilt Folgendes:
1. Bereitstellung der Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte und Dienstleistungen, wenn diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden
Die Benutzerschnittstelle von Zahlungsdiensten sowie bei Identifizierungsfunktionen ist weitestgehend barrierefrei und kann beispielsweise über Sprachausgabe (z.B. Screenreader) bedient werden.
2. Gewährleistung der Barrierefreiheit der Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht in Form eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, durch deren wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Gestaltung;
Nähere Informationen finden Sie unter 3. A. 3.
3. Bereitstellung von Identifizierungsmethoden, elektronischen Signaturen und Zahlungsdiensten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Nähere Informationen finden Sie unter 3. B. 1.
Feedback, Beschwerdemöglichkeit und Kontaktangaben
Wir erweitern und verbessern unsere barrierefreien Dienstleistungen laufend. Unsere Produkte, Dienstleistungen und Selbstbedienungs-Geräte (SB-Geräte) sollen einfach zu bedienen und leicht zugänglich sein.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer digitalen Lösungen behindern oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-Anforderungen, so bitten wir Sie, uns diese an die unter Punkt 1. angegebene E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die Internet-Adresse (URL) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung
Wir haben diese Erklärung zuletzt am 14.05.2025 aktualisiert.